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10.01.16

Neu in 2016: Senkung der Kita-Gebühren

Am 1. Januar 2016 ist eine neue Gebührensatzung für die Kindertagesstätten in kommunaler Trägerschaft in Kraft getreten, die für fast alle Eltern deutliche Entlastungen mit sich bringt.

Bisher wurde für alle Bereiche der Kindertagesbetreuung – Krippe und Kindergarten „Knirpsenland“ sowie Hort „Am Pfefferberg“ – ein einheitlicher Elternbeitrag erhoben. Das Land Brandenburg verlangt jedoch in neuerer Gesetzgebung, dass die Elternbeiträge für die verschiedenen Bereiche gemäß der dort tatsächlich entstehenden Kosten getrennt berechnet werden.

Die Krippenbetreuung ist wegen der Personalkosten am teuersten, da dort ein/e Erzieher/in nur wenige Kinder betreut. Anders dagegen im Hort mit vergleichs­weise großen Gruppen: hier entstehen die geringsten Kosten. Die Betreuung der 3 bis 6-jährigen Kinder im Kindergarten liegt von den Kosten und folglich den Gebühren dazwischen. Die Konsequenz: Für alle Bereiche sinken die Elterngebühren zum großen Teil erheblich, für die Krippe steigen sie nur dann an, wenn das Nettofamilieneinkommen im Jahr über 60.000 € liegt oder ein erhöhter Betreuungsbedarf von mehr als 6 Stunden pro Tag besteht.

Die Staffelung der Gebühren gemäß dem Nettoeinkommen der Familie bleibt bestehen, die Grenze für den Höchstbetrag wurde auf 60.000 € jährliches Nettoeinkommen heraufgesetzt. Die ermäßigte Gebühr für Geschwisterkinder gilt weiterhin. Das Kindergeld wird entgegen der bisherigen Regelung nicht zum Nettofamilieneinkommen gerechnet.

Neu ist auch, dass das Mittagessensgeld von zur Zeit 1,65 € pro Essen zusammen mit der Kitagebühr vom Amt erhoben wird, die bisherigen Verträge der Eltern mit dem Caterer entfallen.

Für den Haushalt der Stadt Biesenthal entstehen durch die Neufassung der Satzung deutlich höhere Belastungen für die Kindertagesbetreuung, die in der Konsequenz einen geringeren Spielraum für andere kommunale Vorhaben nach sich ziehen. Die Stadtverordneten bewerten aber die Kinderbetreuung und Vorschulerziehung als beste Investition in die Zukunft unserer Kommune und beschlossen einstimmig die neue Satzung.

Die Kitagebührensatzung mitsamt allen Anlagen ist im Amtsblatt vom 27.10.2015 auf Seite 3 nachzulesen.

Für die beiden Biesenthaler Kitas in nicht-kommunaler Trägerschaft – Sankt Martin und Wukaninchen – ändert sich nichts, da diese Einrichtungen eigene Satzungen haben. [lb]